ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen Rudelwalk (Inhaberin: Maria Hoff, im folgenden Betreuer genannt) und den Hundebesitzer:innen.
Während der Betreuungszeit bleiben die Hundehalter:innen Tierhalter im Sinne von §833
BGB (Tierhalterhaftung).
Vertragsschluss / Anmeldung
Die Anmeldung zum Rudelwalk kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch die Hundebesitzer:innen ist die Anmeldung verbindlich und es werden zugleich die AGB und die Datenschutzhinweise anerkannt.
Verpflichtungen
Der Betreuer verpflichtet sich, mit dem Hund art- und verhaltensgerecht umzugehen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Sollte die Hundebetreuung eine tierärztliche Versorgung – etwa bei akuten Verletzungen oder Krankheitssymptomen des Hundes – für dringend erforderlich halten, besteht die Einwilligung der Hundehalter:innen, das Tier auf deren Rechnung tierärztlich versorgen zu lassen.
Die auftraggebenden Hundehalter:innen versichern, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie vollständig geimpft ist.
Erkrankungen, Allergien oder gesundheitliche Probleme sind dem Betreuer vorab mitzuteilen.
Die Hundehalter:innen verpflichten sich ebenfalls Änderungen im Gesundheitszustandes des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit.
Läufige Hündinnen sind von der Gruppenbetreuung des Betreuers ausgeschlossen.
Die Hundehalter:innen versichern, dass ihr Hund nicht übermäßig aggressiv gegenüber Menschen und Hunden ist. Verhaltensauffälligkeiten sowie besondere Verhaltensweisen sind dem Betreuer vorab mitzuteilen. Die Hundehalter:innen müssen eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorweisen (Versicherungsschutz bei gewerblicher Betreuung muss abgedeckt sein).
Haftung:
Die Haftpflichtversicherung der Hundehalter:innen muss im Schadensfall für alle durch sein Tier entstandenen Schäden aufkommen. Für alle darüber nicht abgedeckten Schäden, müssen die Hundehalter:innen selbst aufkommen.
Für Schäden, die der Hund im Rahmen der Betreuung im Gassiservice, auch während der Abhol- und Bringzeit, anrichtet oder erleidet, übernimmt der Betreuer keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für verlorenes oder beschädigtes Zubehör, wie etwa Leinen, Halsbänder oder Hundemarken des betreuten Hundes übernommen.
Für durch den Hund verursachte Schäden am Transportfahrzeug haften die Hundehalter:innen.
Insbesondere wird für Schäden durch Beißereien, Verletzungen oder Unfälle des Hundes, die trotz sorgfältiger Betreuung nicht gänzlich auszuschließen sind, keine Haftung übernommen.
Den Hundehalter:innen sind bekannt, dass sein Tier in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden.
Der Betreuer haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Gruppenhaltung oder im Freilauf entstehen können. Den Hundehalter:innen sind die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufes voll bewusst und tragen die Kosten einer tierärztlichen Behandlung selbst.
Ist aus Sicht des Betreuers eine tierärztliche Versorgung notwendig, so willigen die Hundehalter:innen ein, dass der Betreuer den Hund im Auftrag der Hundehalter:innen auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen allein die Hundehalter:innen.
Die Hundehalter:innen sind sich bewusst, dass ihr Hund in einer Gruppe und unangeleint in öffentliche Hundefreilaufgebieten ausgeführt wird.
Der Betreuer behält sich vor den Hund im Zweifel auch nachträglich mit einem Maulkorb auszustatten.
Der Betreuer haftet nicht, wenn ein Hund trotz sorgfältiger Betreuung, entläuft und das Tier trotz aller Bemühungen nicht mehr auffindbar ist.
Transport:
Der Betreuer verpflichtet sich den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und zu transportieren und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Der zu betreuende Hund wird von dem Betreuer an dem vereinbarten Ort abgeholt und auch wieder zurück gebracht.
Schlüssel:
Eine eventuelle Schlüsselübergabe wird schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Bei evtl. entstandenen Schäden in der Wohnung können dem Betreuer gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Sollte trotz sorgfältiger Verwahrung einer der anvertrauten Haustürschlüssel eines Hundebesitzers verloren werden, kann der Betreuer hierfür nicht zur Haftung gezogen werden.
Extreme Wetterbedingungen
Der Betreuer verpflichtet sich, die Hunde dem Wetter angepasst, zu betreuen.
Bei extremen Wetterbedingungen (Sturm/Unwetter) behält sich der Betreuer vor, die Gruppenbetreuung zu verkürzen oder kurzfristig abzusagen.
Zahlungsbedingungen
Die Hundehalter:innen verpflichten sich, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Auftragnehmers nach Rechnungsstellung innerhalb des Zahlungsziels auf das Konto des Betreuers zu überweisen.
Bei Abo-Verträgen ist die vereinbarte Summe am Anfang jeden Monats per Überweisung zu zahlen.
Bei Einzel- oder anderen Buchungen ist die vereinbarte Summe sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Stornierung
Die Beauftragung des Betreuenden ist verbindlich. Vereinbarte Termine müssen mind. 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit abgesagt werden. Nicht rechtzeitig stornierte Termine werden im vollen Umfang berechnet.
Abo-Verträge
Der Betrag ist monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats zu zahlen.
Abo-Verträge sind monatlich kündbar.
Jedes Abo wird zum Ende des Jahres nachberechnet. Pro Abo und Jahr werden maximal 3 Walks erstattet.
Datenschutz
Der Betreuer verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nur für den Zweck der Durchführung der Dienstleistungen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Sonstiges
Den Hundehalter:innen ist bewusst, dass Fotos und Videos von seinem Hund aufgenommen und in Social Media veröffentlicht werden.